Am 14.11.2012 tagte der 5. Runde Tisch, an dem Vertreter der Fraktionen des Bezirkes Hamburg-Mitte, der Mieterverein zu Hamburg, die vhw, das Architekturbüro Dittert & Reumschüssel sowie die Mieterinitiative „Rettet Elisa!“ mit ihrem Berater Joachim Reinig teilnahmen.
Es wurde über die Varianten 1 bis 3 aus dem Gutachten von Dittert & Reumschüssel gesprochen sowie über eine 4. Variante, Abriss und Neubau, welche die vhw zwar vorangekündigt, aber doch überraschend eingebracht hatte.
Zusammengefasst stellt es sich wie folgt dar:
- Sanierungs-Variante 1: Wird von beiden Parteien (vhw und Mieterinitiative) wegen mangelnder Förderfähigkeit abgelehnt.
- Sanierungs-Variante 2: Diese Variante wird von uns als Mieterinitiative favorisiert, da sie mit dem „Programm B“ der Wohnungsbaukreditanstalt (WK) gefördert werden kann. Eine Härtefallregelung für Geringverdiener und Bezieher niedriger Renten halten wir unbedingt für notwendig.
- Variante 3 Sanierung Süd-Block / Teilabriss der Flügelbauten: Wird von beiden Parteien als „unglücklicher Kompromiss“ abgelehnt.
- „Variante 4“ Abriss und Neubau: Wird von der vhw-Verwaltung favorisiert.
Sanierungs-Variante 2 mit Programm B der WK und Härtefallregelung:
Wir als Initiative „Rettet Elisa!“ favorisieren diese Variante, da der tatsächliche Mietanstieg in dieser Variante mit „nur“ ca. 50% am geringsten ist, die kleinen – und damit günstigen – Wohnungen erhalten bleiben und für alle Mieter sichergestellt werden kann, dass sie wohnen bleiben können.
Diese Variante bedeutet ein Entgegenkommen beider Seiten:
- Zum Einem ist der Mietanstieg auf maximal 7,- Euro je Quadratmeter gekappt und darf für 10 Jahre nur begrenzt ansteigen. Die Mehrkosten trägt die vhw, bekommt dafür aber auch höhere Förderungen als bei anderen Förderprogrammen.
- Da wir momentan relativ niedrige Mieten von 4,- bis 5,- Euro je Quadratmeter haben, ist der Anstieg für eine Modernisierung dieser Art relativ hoch. Viele Nachbarn sind bereit, diese höheren Mieten zu tragen und auch die leer stehenden Wohnungen würden zu diesem Preis vermietet werden.
- Für Geringverdiener und Bezieher niedriger Renten benötigen wir eine Härtefallregelung, damit alle in ihren angestammten Wohnungen bleiben können.
Der Erhalt der kleinen Wohnungen ist besonders für die Sozialverträglichkeit wichtig:
Wer zur Zeit in einer 30 Quadratmeter „großen“ Wohnung lebt, würde in einem Neubau eine Wohnung mit mindestens 46 Quadratmetern bekommen. Trotz der niedrigen Kaltmiete je Quadratmeter im 1. Förderweg für den Neubau, liegt die absolute am Ende des Monates zu tragende Miete deutlich über der Miete im Fall einer Sanierung und das ohne Berücksichtigung einer Härtefallregelung.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Erhalt eindeutig vorzuziehen, da durch einen Ersatzneubau hohe Neubau-Förderungen verbraucht werden, durch die keine zusätzlichen Wohnungen entstehen und im Gegenteil, 122 Wohnungen für mehrere Jahre dem angespannten Hamburger Wohnungsmarkt entzogen würden.
Aus ökologischer Sicht ist der Erhalt ebenfalls eindeutig vorzuziehen. Der Energieverbrauch ist nach der Sanierung um ein vielfaches niedriger und nah an den Werten eines Neubaus. Bei einem Ersatzneubau wird jedoch durch den Abriss eine sehr große Menge an „gebundener Energie“ vernichtet: Die Energie, die ursprünglich für die Erbauung aufgewendet wurde und jetzt „weggeworfen“ wird.
Abriss und Neubau:
Seitens der vhw wurde durch Herrn Hahn eine Präsentation gehalten, bei der bereits zu Anfang vermittelt wurde, dass er „zeitnah“ – also nicht allzu lange nach der Mieterveranstaltung am nächsten Tag – eine Entscheidung fällen wird. Es wurden Kosten und Mieten für verschiedene Varianten verglichen und als kleine Überraschung gab es eine Grafik, wie der Neubau aussehen könnte sowie einige hypothetische Grundrisse. Darüber, wie eine Erhalt-und-Modernisierungs-Variante aussehen könnte, wurde seitens der vhw nichts vorgestellt.
An dieser Stelle fühlten wir uns um ein Jahr zurückversetzt: Ein Vorstand, der uns Zahlen für verschiedene Szenarien präsentiert und andeutet, dass er sich für den Abriss entscheiden wird, dass diese Entscheidung „zeitnah“ passiert – obwohl jedem klar war, dass diese Entscheidung im Grunde schon gefallen ist und es nur noch darum geht, wann wir sie offiziell mitgeteilt bekommen und wir an dieser Entscheidung nicht beteiligt waren, sondern er als Vorstand alleine entschieden hat.
Anders war nur, dass der Vorstand dieses Mal Hahn und nicht Kopplin heißt und dass der Neubau durch die Förderung besser aussieht, als bei einer freifinanzierten Kalkulation.
Die Überraschung war Herrn Hahn deutlich anzumerken, dass wir angesichts der je Quadratmeter gut klingenden, geförderten Neubaumieten nicht in Begeisterung ausbrechen, sondern uns stattdessen wieder „nicht mitgenommen“ und „vor den Kopf gestoßen“ fühlen.
Dafür gibt es einige sehr einfache Gründe:
- Wir haben uns – auch mit Mühe – dazu durchgerungen, uns zu einer der Sanierungs- Varianten, unter den oben genannten Voraussetzungen, auszusprechen. Diese unsere Entscheidung wird aber von vornherein übergangen, wenn Herr Hahn mit einer Präsentation zum Runden Tisch kommt, aus der hervorgeht, dass er sich im Grunde schon entschieden hat.
- Erneut scheint es der vhw nicht zu reichen, sich für den Abriss zu entscheiden, sondern das auch möglichst kurzfristig zu tun. Zuerst sollte die Entscheidung „zeitnah“ nach der Mieterinformationsveranstaltung am Donnerstag erfolgen. Nachdem das zumindest verworfen wurde, bestand der Vorstand aber darauf, dass spätestens bis zum 31.12. eine Entscheidung fallen soll. Wieder kommt ein nicht konstruktiver Zeitdruck in das Verfahren.
So sieht „die Mieter mitnehmen“ definitiv nicht aus.
Über folgende Punkte konnte Einigkeit erzielt werden:
- Der Initiative ist es – mit Unterstützung von Herrn Reinig – gelungen, einen Träger für die Zwischenvermietung zu finden. Da dies seit langem die Bedingung der vhw-Verwaltung für die Zwischenvermietung war, konnte eine Einigung erzielt werden, auf diesem Weg die leer stehenden Wohnungen zwischen zu vermieten!
- Wir kamen überein, die Sanierungs-Variante 1 und die Sanierungs-/Teilabrissvariante 3 nicht weiter zu verfolgen und uns statt dessen auf die beiden oben genannten Szenarien zu konzentrieren.
- Es wurde vereinbart, einen weiteren 6. Runden Tisch zu veranstalten, um doch noch eine Annäherung zwischen der vhw-Verwaltung und Mieterinitiative zu ermöglichen.