Das aktuelle Ergebnis der Prüfgutachter Jörss-Blunck-Ordemann vom 18.4.13 lautet:
„Bei einer Dacherneuerung ohne zusätzlichen Ausbau mit nur einer geringen Erhöhung der Dachlast kann von einer Bestandsgarantie ausgegangen werden.
Bei einer größeren Sanierung sind die heutigen Bauvorschriften einzuhalten. Das bedeutet umfangreiche Verstärkungsmaßnahmen der tragenden Bauteile bei Decken und Wänden und eventuell der Fundamente.“
Das heißt:
- Die Sanierungs-Variante 2 (Gutachten 2012) ohne Grundrißveränderungen und ohne erhöhten Schall- und Brandschutz ist machbar und genehmigungsfähig.
- Damit ist die Behauptung der vhw vom März 2013, keinerlei Sanierung Elisas sei aufgrund der Statik möglich, unrichtig.
Wir erwarten, dass das Spiel der Genossenschaft mit ständig weiteren Anforderungen (Grundrißveränderungen, Einhaltung heutiger Normen) die Kosten in die Höhe zutreiben, um eine Unwirtschaftlichkeit zubelegen nun ein Ende hat, und die abgesprochene Sanierungsvariante 2 durchgeführt wird.
Zu der Argumentation der vhw, die Maßnahmen seien für eine Förderfähigkeit (Steuergelder!) von Nöten, um auf dem Förderweg eine geringe Miete garantieren zu können, so wiederholen wir dazu:
- Die vhw hat bislang keinerlei Anträge gestellt, daher ist überhaupt nicht gewährleistet, dass die vhw eine Neubauförderung bekommt.
- Schon 2012 schlugen wir eine genaue Prüfung der Maßnahmen der Sanierungsvariante 2 vor, da eine mögliche Reduzierung des Umfanges offensichtlich war!
- Sozialverträgliche Mieten wären bei einer Sanierung mit einer Härtefallregelung zu meistern, wobei ähnliche Geldsummen aktuell durch den nun zweijährigen absichtlichen Leerstand des Gebäudes vom Vorstand der vhw verschleudert werden!
Hier die Chronik der Fakten zum Thema „vhw vermeidet Sanierung“
Herbst 2012
Das umfangreiche Gutachten von Dittert/Reumschüssel beschreibt mit der Sanierungsvariante 2 eine mögliche Sanierung und den Erhalt des Hauses, sofern von Grundrißänderungen abgesehen wird.
Wir Bewohner sehen nach wie vor keine Notwendigkeit zur Grundrißänderung, da zum Einen die Wohnungen praktikabel geschnitten und hell sind, zum Anderen gerade die kleineren Wohnungen in Zeiten von Niedriglöhnen und Altersarmut erhalten werden sollen.
März 2013
Die vhw zitiert ein eigenes(?) erstelltes neues Gutachten zur Statik Elisas, wonach aufgrund der verwendeten Mörtelgruppe 1 die in allen Sanierungsvarianten vorgesehene Dachdämmug des Gebäudes nicht realisierbar wäre (Schreiben der vhw an die Bewohner vom 5.3.13).
Auf der Mieterversammlung des 6.3.13 wurde beschlossen, diesen Sachverhalt erneut prüfen zu lassen.
In den Antworten zu zwei kleinen Anfragen in der Bürgerschaft bzgl. des obigen Sachverhaltens wird deutlich gesagt, dass weder Probleme bei den Sanierungen von Häusern mit dieser Mörtelgruppe auftraten, noch Probleme bei einer Sanierung gesehen werden, sofern keine Grundrißänderungen vorgenommen werden.
April 2013
Das Ergebnis des Prüfgutachters liegt vor. Die vhw resümiert daraus, „…das der Bestandsschutz bei jedwedem Eingriff erlischt, da das Gebäude bereits zum Zeitpunkt des Wiederaufbaus nach dem Krieg nicht den technischen Baubestimmungen entsprach (Mörtelgruppe 1).“
Damit verdreht die vhw die obige Aussage des Gutachters (s.o.) und bleibt für die übrige Behauptung – die sich für uns nicht aus dem Gutachten ableiten läßt – den Beweis schuldig!