Monatsarchive: Juli 2014

Traurige Berühmtheit

Auch in diesem Jahr finden wieder die beliebten Stadtteilrundgänge des Stadtteilarchivs Hamm statt. Einer davon steht unter dem Thema “Licht, Luft, Backstein.” (Link zum Stadtteilarchiv)

Am Sonntag, 3. August geht es um 16 Uhr durch das östliche Hamm, das von Oberbaudirektor Fritz Schumacher geprägt wurde. Traurige Berühmtheit erlangte dieses Gebiet durch den bevorstehenden Abriss eines Backsteinensembles in den Straßen Am Elisabethgehölz, Chapeaurouge- und Curtiusweg.

Link zum Hamburger Wochenblatt 30.07.2014, S. 1

Treffpunkt U-Bahnhof Rauhes Haus, Ostausgang

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Artikel in hh-mittendrin vom 22.7.14

Stromaufwärts an Elbe und Bille: Hamm

Zitat aus dem Artikel:

Der Stadtteil rückte mit seinen 37 000 Einwohnern seit dem Streit um die Wohnanlage Elisa zunehmend in den Vordergrund. Die Genossenschaft vhw will das Gebäude, trotz großen Protests der Bewohner, abreißen und durch einen Neubau ersetzen. “Das Beispiel der Elisa zeigt, dass die Erhaltung günstigen Wohnraums nicht immer im Interesse von Investoren liegt. Auch nicht von genossenschaftlichen“, sagt Gerhold.

Link zum Artikel

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Stellungnahme zur Pressemitteilung der Vhw vom 15.7.14 – Informiert der Vorstand die Öffentlichkeit gezielt falsch?

 

In den Briefen des Vorstands Rainer Quasnitza an die Mitgliedervertreter und Bewohner Elisas sowie in der Pressemitteilung der vhw vom 15.7.14 (hier Pressesprecherin Annika Pazelt) werden die Fakten inkorrekt wiedergegeben.

Damit setzt die vhw ihre Weise fort, das Neubauvorhaben als unumstößlich zu präsentieren und entsprechend Stimmung zu machen – obwohl es keinesfalls gesichert ist und in diesem Jahr erst die Gerichtsprozesse starten.

 

Wir stellen richtig:

1) Zitat:

Auch während der jüngsten Vertreterversammlung war deutlich geworden, dass sich eine ganz große Mehrheit unserer Mitgliedervertreter einen zeitnahen Baubeginn wünscht.“

Fakt ist:

Von Seiten der Mitgliedervertreter wurden nur zwei reguläre Wortbeiträge zum Thema Elisa abgegeben, wovon einer auf die deutlich geringeren Sanierungskosten pro Qm (1.842,-€) verglichen mit einem Neubau (2.920,-€) verwies.

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2) Zitat:

Von ehemals 122 Bewohnern verweigern lediglich noch fünf sämtliche Gespräche über das umfangreiche Angebot der vhw, wie Organisation von Ersatzwohnung, Übernahme aller Umzugskosten und Rückkehr in eine Neubauwohnung in „Elisa II“ zu einer garantierten Miete in Höhe von 5,90 €/m².“

Fakt ist:

Die vhw hat u. W. 5 Räumungsklagen gegen verbliebene Bewohner angestrengt, was die Zahl 5 erklären mag. Für mehr als 5 Bewohner ist noch keine akzeptable Lösung gefunden wurde. Hier ist die vhw in der Bringschuld.

Im Übrigen hat die vhw

  • Gespräche / Wohnungsangebote gegenüber einigen Bewohnern abgebrochen,
  • z.B. durch unangekündigte und als Schikane empfundene „handwerkliche Maßnahmen“ Misstrauen ausgelöst und stetig die Basis für Gespräche beeinträchtigt (s. u. a. hiesige Webseite v. Dez. 2013)
  • sich im Zuge der Suche nach einer Erhaltenslösung / eines Kompromisses seit Jahren nicht gesprächsbereit gezeigt: So verweigerte die vhw beim Runden Tisch jegliches Andenken von Sanierungslösungen, obwohl selbst die Politik sie noch schriftlich in der Abbruch-Genehmigung vom 25.2.13 zur Fortsetzung des Runden Tischs aufforderte!

Im Juni 2013 stimmten auf einer Bewohnerversammlung alle Anwesenden, und damit die Mehrheit der Bewohner, für eine Sanierung des Gebäudes. Hiernach hat die vhw auf einem Workshop durch ein angedrohtes Kündigungsszenario vielen Mietern Angst gemacht, was entscheidend erklärt, dass sich viele zum Auszug entschlossen. (s.Webseite, Protokolle liegen vor).

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3) Zitat:

Sämtliche verwaltungsrechtliche Bedingungen sind erfüllt.“ Die Pressesprecherin zusätzlich:Jetzt liegt es an den wenigen verbliebenen Bewohnern, den Weg zur Umsetzung der mit allen Beteiligten gemeinschaftlich erarbeiteten Pläne freizumachen“.

Fakt ist:

Die gesamte Situation ist der unzulänglichen Planung der vhw geschuldet. Eine mangelhafte Planung und Organisation ist nicht den Genossen anzulasten. Hierauf verwiesen wir bereits seit 2011!

Dass Bewohner ihr Bürgerrecht wahrnehmen und eine unrechtmäßige Kündigung vor Gericht prüfen lassen, ist angesichts der hohen Wohnqualität in diesem besonderen Haus, das seit Jahrzehnten ihre Heimat ist und genossenschaftlich auch als Dauerwohnrecht konzipiert ist, mehr als legitim.

Eine Förderzusage der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) ist uns gegenüber noch nicht nachgewiesen worden. Ein Nachweis stellt jedoch die Voraussetzung dar, um einen Neubau mit sozialverträglichen Mieten zu errichten.

Die vorgelegten Pläne sind mitnichten als „gemeinschaftlich erarbeitet“ zu bezeichnen – sofern hier betroffene Genossen gemeint sein sollen. (dazu unsere Artikel auf der Webseite Sept. 13, Nov. 13, Dez. 13, u.a. ein Artikel der Mitgliederzeitschrift von Mieter helfen Mietern)

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 4) Zitat

Presseerklärung Überschrift:

Baugenehmigung für mehr als 100 geförderte Wohnungen

Fakt ist:

Soweit wir wissen, denn uns liegt bislang die Baugenehmigung nicht vor, sollen 101 oder 102 Wohnungen entstehen.

Warum beziffert die vhw nicht die genaue Anzahl der Neubauwohnungen?

In ihrer Pressemitteilung vom 27.02.2014 kündigte die vhw noch 130 Wohnungen an („vhw schafft mit modernem Neubau 130 bezahlbare Wohnungen in Hamm“). Davon sind jetzt „mehr als 100“ Wohneinheiten übrig geblieben.

Mehr als…“ soll offensichtlich davon ablenken, dass der Neubau gegenüber dem jetzigen Gebäude ein zweistelliges MINUS aufweist. Der Neubau entzieht damit Hamburg bezahlbaren Wohnraum, was Hamburg keinen Dienst erweist!

Dass der „sozialgeförderte Neubau“ von der SPD (Tobias Piekatz) als Erfolg für Hamm gefeiert wird (www.spdfraktion-hamburg-mitte.de/aktuelles/gut-fuer-hamm-elisa-ii-kommt/) befremdet umso mehr.

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 5) Zitat:

Mehr als 500 Bürger aus Hamm und Umgebung haben sich bereits auf die Interessentenliste für eine der neuen Wohnungen setzen lassen.

Fakt ist:

Die erneute Erwähnung der vhw-Nachricht aus dem Mai 2014 macht diese Zahl nicht eindrucksvoller. Im Gegenteil:

In welche der max. 102 „neuen Wohnungen“ sollen denn diese 500 Interessenten zuzüglich der bisherigen rückkehrwilligen Mieter untergebracht werden?

Dass sich 500 Interessenten für den Neubau meldeten, ist ohnehin angesichts 5400 fehlender Wohnungen pro Jahr in Hamburg (Institut der deutschen Wirtschaft Köln: http://www.iwkoeln.de/de/infodienste/immobilien-monitor/beitrag/baubedarf-in-deutschland-wohnungsmangel-in-grossstaedten-148459) wenig überzeugend.

Auf dem Onlineportal von NextHamburg (www.nexthamburg.de/stadtwerkstatt/ „Hamburgs Lieblingshäuser) haben bereits 6800 Bürger für den Erhalt der schützenswerten Wohnanlage gestimmt.

 

 

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Artikel in hh-mittendrin vom 16.7.14

Elisa: Klagen gegen Mieter

Zitat aus dem Artikel:

 Die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft (vhw) darf den Backsteinbau “Elisa” in Hamm abreißen. Am Elisabethgehölz rollt jedoch kein Bagger, bevor nicht die letzten MieterInnen ausgezogen sind. Gegen die verbleibenden fünf klagt die Genossenschaft jetzt.

Link zum Artikel

 

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Über den Erhalt von Elisa wird vor Gericht entschieden – vhw argumentiert mit längst widerlegten Behauptungen

 

Im Frühjahr 2014 scheiterte der Erhalt Elisas an der Haltung der SPD-Mitte.

Andere Parteien, die Grünen und die Linke, Fachgremien und -fachleute, verschiedene Architekten und Backstein-Interessierte, der Oberbaudirektor Jörn Walter und die meisten Menschen aus der Nachbarschaft sind gegen einen Abriss unseres Backstein-Ensembles aus der Schumacher-Zeit. Erstaunlicherweise reichte die SPD dennoch einen Antrag in die Bürgerschaft ein, nach welchem sie sich angeblich um das Backsteinerbe Hamburgs sorgt und der Erhalt von Backsteingebäuden gesichert werden soll.

Warum die SPD bei uns ihre politischen Mittel nicht ausschöpfte, bleibt offen: „Schön, dass die SPD sich endlich dem Problem annimmt. Leider ist es bei dem Backsteinensemble ‘Elisa’ nicht gewollt gewesen“, so Michael Osterburg, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Hamburg-Mitte am 21.3.14 (http://www.gruenemitte.com/2014/03/21/erhalt-der-backsteinfassaden/).

Nun wird das Schicksal Elisas vor Gericht entschieden. Die ersten Räumungsklagen der vhw gegen in Elisa wohnende Genossen werden im Sommer 2014 vor Gericht verhandelt. Weitere Klagen reichte die vhw Ende Mai ein.

Wir sehen mit Interesse den Verhandlungen entgegen.

Wir bedauern, dass es in den letzten 3 Jahren nicht möglich war, eine echte Diskussion um die Sache zu führen.

Jegliche Diskussion um Sanierungsmöglichkeiten blieb am Runden Tisch 2012 aus, weil nach der Präsentation des Sachverständigengutachtens (Dittert & Reumschüssel vom 31.10.12) der zuständige Moderator (SPD) keine weiteren Gespräche einforderte und die vhw durch ihre apodiktische Abrissentscheidung keine weitere Debatte mehr ermöglichte.

Bemerkenswerter Weise trägt die vhw noch immer Behauptungen gegen eine Sanierung Elisas vor, die seit langem, teils sogar von ihren eigenen Gutachtern, widerlegt sind.

Beispiel:

Elisa ist unsanierbar“.

-> Das Haus ist sanierbar,  sofern man nicht die Wohnungsgrundrisse ändert: „Die baulichen Schäden sind durch die beschriebenen fachgerechten Sanierungsmaßnahmen behebbar“, so das Fazit des Gutachtens von Dittert & Reumschüssel S. 113 (ähnlich das Gutachten Einemann).

 Die Bausubstanz ist schlecht.

-> Die Bausubstanz ist solide.  Beleg: Gutachten Dittert, verschiedenste Aussagen der beteiligten Architekten und Fachleute.

Es wurden Materialien geringer Qualität verwendet, z.B. Mörtel der Mörtelgruppe I“

 -> Diese Mörtelgruppe spricht nicht gegen Sanierungen; bei ordnungsgemäßer Instandhaltung hält der Mörtel praktisch unbegrenzt. (So jdf. die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Grünen und der Linke im Feb./März 2013 sowie der Architekt Joachim Reinig, der immerhin die St.Michaelis-Kirche sanierte).

 Der Wiederaufbau entsprach nicht den damals gültigen technischen Baubestimmungen

-> Der Wiederaufbau geschah durch eine professionelle Baufirma unter Leitung eines erfahrenen Architekturbüros. (s. Gutachten Einemann, Unterlagen zum Wiederaufbau).

 Die Sanierung ist zu teuer, da der Bestandsschutz fiele“.

 -> Bei Beibehaltung der Wohnungsgrundrisse greift der Bestandsschutz. (s. Gutachten Dittert & Reumschüssel, Gutachten Einemann, Gutachten Ordemann)

 Die Politik stimmte dem Neubauvorhaben zu“.

 -> In der Abbruchgenehmigung ist vermerkt, dass der Bauausschuss nicht zustimmt. Die VHW wird hierin ausdrücklich aufgefordert, den Runden Tisch fortzusetzen, um adäquate Lösung zu finden (s. Abbruchgenehmigung, Webseite der Grünen und der Linken).

Die Bewohner wurden bei der Neubauplanung beteiligt und Wünsche berücksichtigt, jeder hat ein Rückkehrrecht“

-> In dem Neubauentwurf nach dem Workshop im Sommer 13 fehlten die erforderlichen kleinen Wohnungen an der Seite zum Elisabethgehölz, obwohl die vhw in der Rahmenvereinbarung mit dem Mieterverein eine Rückkehr an den ungefähren jetzigen Wohnort garantiert.

Einem Single stehen in einem geförderten Wohnbau 50 qm zu. Die nachgebesserte aktuelle Neubauplanung (Oktober 2013) sieht nur 8 Wohnungen mit einer Größe von 50 qm vor (davon 4 ohne Balkon). Demgegenüber befinden sich in Elisa 18 kleine Wohnungen (32-43 qm). Weitere 10 alleinstehende Genossen, die in Elisa in größeren Wohnungen lebten, kämen als Rückkehrer evt. hinzu. Sollen zukünftig 28 Genossen in 8 Neubauwohnungen leben?

Quellen:

Gutachten Dittert & Reumschüssel vom 30.10.12 (Auftraggeber vhw. und die Mieterinitiative “Rettet Elisa!”) aufgrund der Vereinbarungen am Runden Tisch): „Gutachten zur Instandsetzung und Modernisierung des Wohnblocks „Am Elisabethgehölz“ in Varianten“ vom 31.10.12.

Gutachten Einemann vom 24.5.13 (Auftraggeber vhw):„Wohnanlage WE 23 und 24“

Unterlagen zum Wiederaufbau: Baubeschreibung von Ernst H. und Heinz Dorendorf vom 23.3.1950 (A.Vorbemerkung und Bauzustand); Grundrisse, in denen das originale Mauerwerk verzeichnet ist; Bauakte im Denkmalschutzamt Hamburg: Baulicher Zustand 1949; Fotografien aus der Zeit vor der Zerstörung im Vergleich zu solchen nach der Zerstörung sowie der bauliche Befund des heutigen Gebäudes.

Gutachten Ordemann vom 18.4.13 (Auftraggeber vhw): „Gutachterliche Stellungnahme, Bauvorhaben Wohnanlage Elisabethgehölz, Beurteilung der Standsicherheit für das vorhandene Gebäude und die eventuelle Sanierungsmaßnahme.“

 

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