Die Fahrrad-Posse – Kapitel 1

oder vom Neubau-Werbeflyer, freier Meinungsäußerung an Fahrrädern und die Reaktion der vhw

Frühjahr 2014

Fakt ist:

  • Die vhw hält an ihren Abriss- und Neubauplänen fest.
  • Die vhw verteilt im April/Mai in unserer Umgebung Flyer zum Neubau und wirbt um neue Genossen, die in dem Neubau (Baubeginn 2015) wohnen könnten, dies sogar als Wurfsendung bei anderen Genossenschaften.

Fakt ist ebenfalls:

  • Seit Verteilen der Flyer kommen immer mehr Menschen zu „Elisa“ zum Schauen.
  • Die Menschen sind zumeist überrascht, wie schön Elisa ist und dass hier noch Menschen wohnen.
  • Wir informieren über den Sachstand und teilen unsere Meinungen mit Texten anunseren Privaträdern mit.

Anscheinend ist letzteres der vhw ein Dorn im Auge, denn Anfang Mai klemmte sie „rosa Zettel“ an alle Räder um das Gebäude Elisa mit folgendem Text:

Dieses Fahrrad ist fahruntüchtig und wird von uns in den nächsten Tagen entsorgt. Wenn es sich hierbei um Ihr Eigentum handeln sollte, stellen Sie das Rad bitte anderweitig unter. Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG gez. I.A. Daniel Dombrowski und Astrid Martens.“

Diese Zettel hingen auch an Rädern, die offensichtlich sogar täglich bewegt werden. Das ist dreist, denn unsere Genossenschaft scheint Folgendes zu vergessen:

  • Es werden hier wie auch vor den anderen Genossenschaftsbauten seit Jahrzehnten Räder an den Mäuerchen geparkt.
  • Zahlreiche Räder gehören Genossen aus dem Nachbarblock, denn dort sind zwei Fahrradbügel vor jedem Eingang zu wenig.
  • Der Vermieter muss Stellplätze für Räder zur Verfügung stellen.
  • Es gibt einen Gleichheitsgrundsatz in einer Genossenschaft, folglich müssen wir fragen: Wieso sind die Elisa-Räder „ungleicher“ als die der Nachbarblöcke, bei denen keine Entfernungsaufforderungen angebracht wurden? (Z.B. bietet der Wohnblock an der Sievekingsallee genau das gleiche Fahrrad-Parkplatz-Bild mit intakten Räder wie auch welchen mit Rost und platten Reifen, ebenso wie an weiteren Blöcken in Hamm.)
  • Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wo man sein Rad zu parken hat.
  • Freie Meinungsäußerung ist in Deutschland erlaubt, auch wenn diese Meinung auf einem Rad steht.
  • Die Feststellung einer Fahruntüchtigkeit ist hoheitliche Aufgabe der Polizei und nicht die der vhw.
  • Die Räder stehen auf öffentlichem Grund, sind an die Einfriedung der Gärten des Gebäudes gekettet.
  • Entfernt die vhw unser Eigentum, so ist das eine haftungs- und strafrechtlich relevante Handlung.

 

Von einer reellen Frist und Datum-Nennung wurde gänzlich abgesehen (!). Wir haben unsere Genossenschaft (den Vorstand Herrn Quasnitza sowie verschiedene Mitarbeiter) schriftlich als auch mündlich auf die juristische Lage hingewiesen. Eine Antwort haben wir erst einmal nicht bekommen.

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