Die Fahrrad-Posse Kapitel 2

oder die Geschichte setzt sich fort

 

Per Zufall entdeckten wir Mitte Mai (nachdem die vhw uns noch immer nicht auf unsere Anfragen geantwortet hatte) im Internet beim Online-Magazin hh-mittendrin folgendes Zitat der vhw-Pressefrau Annika Patzelt (Artikel vom 16.5.14, Link zum Artikel) :

Um den Abriss vorzubereiten wolle man feststellen, ob die Fahrräder den aktuellen MieterInnen gehören. Die Aufforderung das Rad zu entfernen oder sich bei der vhw zu melden, sei mit einer Frist von vier bis sechs Wochen verbunden.“

Aber die Betroffenen wurden nicht informiert, sondern erfahren aus der Presse von einer neuen Begründung der Maßnahme! Lediglich eine Mitgliedervertreterin bekam diese Info, etwas variiert formuliert, Tage später zugeschickt.

So stellen wir weiterhin fest:

  •  Die Androhung unser Eigentum zu entfernen bleibt bestehen.
  • Die neue Begründung entkräftet nicht das straf- und haftungsrechtliche Risiko, dem die vhw sich aussetzt.
  • “Abrissvorbereitende Maßnahme“ als Begründung ist nicht nachvollziehbar, da z.B. ein gültiger Mietvertrag eines Bewohners noch bis Ende 2014 besteht, Elisa noch ein Wohnhaus ist. Die vhw könnte frühestens 2015 abreißen, was aber auch ungewiss ist, da sie inzwischen 5 Räumungsklagen gegen Elisa-Genossen angestrengt hat, aufgrund derer sich ein Baubeginn erheblich verzögern kann.
  • Wenn es um die Eigentumsfeststellung ginge, warum wurden dann anscheinend wirklich zurückgelassene Räder im Innenhof und in den Kellern nicht mit Schreiben versehen?
  • Betroffene Genossen werden wieder einmal – wie bei einigen anderen Maßnahmen in der letzten Zeit – nicht von der vhw informiert.
  • Ein vage Fristangabe ermöglicht kein Handeln.
  • Seit wann muss Eigentum beim Vermieter gemeldet werden?

Aufgrund aller genannten Fakten (s. Fahrrad-Posse Kapitel 1) drängt sich uns regelrecht auf, diese Maßnahme als Schikane zu empfinden.

Unsere Empfindung bestärkt sich dadurch, dass die vhw in anderen Bestandshäusern in der Lage ist, im Keller „herrenlose“ Fahrräder mit anderer Information, Ansprache, vernünftiger Frist und konkreter Terminierung zu versehen und dann berechtigt zu entsorgen.

 

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