Über den Erhalt von Elisa wird vor Gericht entschieden – vhw argumentiert mit längst widerlegten Behauptungen

 

Im Frühjahr 2014 scheiterte der Erhalt Elisas an der Haltung der SPD-Mitte.

Andere Parteien, die Grünen und die Linke, Fachgremien und -fachleute, verschiedene Architekten und Backstein-Interessierte, der Oberbaudirektor Jörn Walter und die meisten Menschen aus der Nachbarschaft sind gegen einen Abriss unseres Backstein-Ensembles aus der Schumacher-Zeit. Erstaunlicherweise reichte die SPD dennoch einen Antrag in die Bürgerschaft ein, nach welchem sie sich angeblich um das Backsteinerbe Hamburgs sorgt und der Erhalt von Backsteingebäuden gesichert werden soll.

Warum die SPD bei uns ihre politischen Mittel nicht ausschöpfte, bleibt offen: „Schön, dass die SPD sich endlich dem Problem annimmt. Leider ist es bei dem Backsteinensemble ‘Elisa’ nicht gewollt gewesen“, so Michael Osterburg, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Hamburg-Mitte am 21.3.14 (http://www.gruenemitte.com/2014/03/21/erhalt-der-backsteinfassaden/).

Nun wird das Schicksal Elisas vor Gericht entschieden. Die ersten Räumungsklagen der vhw gegen in Elisa wohnende Genossen werden im Sommer 2014 vor Gericht verhandelt. Weitere Klagen reichte die vhw Ende Mai ein.

Wir sehen mit Interesse den Verhandlungen entgegen.

Wir bedauern, dass es in den letzten 3 Jahren nicht möglich war, eine echte Diskussion um die Sache zu führen.

Jegliche Diskussion um Sanierungsmöglichkeiten blieb am Runden Tisch 2012 aus, weil nach der Präsentation des Sachverständigengutachtens (Dittert & Reumschüssel vom 31.10.12) der zuständige Moderator (SPD) keine weiteren Gespräche einforderte und die vhw durch ihre apodiktische Abrissentscheidung keine weitere Debatte mehr ermöglichte.

Bemerkenswerter Weise trägt die vhw noch immer Behauptungen gegen eine Sanierung Elisas vor, die seit langem, teils sogar von ihren eigenen Gutachtern, widerlegt sind.

Beispiel:

Elisa ist unsanierbar“.

-> Das Haus ist sanierbar,  sofern man nicht die Wohnungsgrundrisse ändert: „Die baulichen Schäden sind durch die beschriebenen fachgerechten Sanierungsmaßnahmen behebbar“, so das Fazit des Gutachtens von Dittert & Reumschüssel S. 113 (ähnlich das Gutachten Einemann).

 Die Bausubstanz ist schlecht.

-> Die Bausubstanz ist solide.  Beleg: Gutachten Dittert, verschiedenste Aussagen der beteiligten Architekten und Fachleute.

Es wurden Materialien geringer Qualität verwendet, z.B. Mörtel der Mörtelgruppe I“

 -> Diese Mörtelgruppe spricht nicht gegen Sanierungen; bei ordnungsgemäßer Instandhaltung hält der Mörtel praktisch unbegrenzt. (So jdf. die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Grünen und der Linke im Feb./März 2013 sowie der Architekt Joachim Reinig, der immerhin die St.Michaelis-Kirche sanierte).

 Der Wiederaufbau entsprach nicht den damals gültigen technischen Baubestimmungen

-> Der Wiederaufbau geschah durch eine professionelle Baufirma unter Leitung eines erfahrenen Architekturbüros. (s. Gutachten Einemann, Unterlagen zum Wiederaufbau).

 Die Sanierung ist zu teuer, da der Bestandsschutz fiele“.

 -> Bei Beibehaltung der Wohnungsgrundrisse greift der Bestandsschutz. (s. Gutachten Dittert & Reumschüssel, Gutachten Einemann, Gutachten Ordemann)

 Die Politik stimmte dem Neubauvorhaben zu“.

 -> In der Abbruchgenehmigung ist vermerkt, dass der Bauausschuss nicht zustimmt. Die VHW wird hierin ausdrücklich aufgefordert, den Runden Tisch fortzusetzen, um adäquate Lösung zu finden (s. Abbruchgenehmigung, Webseite der Grünen und der Linken).

Die Bewohner wurden bei der Neubauplanung beteiligt und Wünsche berücksichtigt, jeder hat ein Rückkehrrecht“

-> In dem Neubauentwurf nach dem Workshop im Sommer 13 fehlten die erforderlichen kleinen Wohnungen an der Seite zum Elisabethgehölz, obwohl die vhw in der Rahmenvereinbarung mit dem Mieterverein eine Rückkehr an den ungefähren jetzigen Wohnort garantiert.

Einem Single stehen in einem geförderten Wohnbau 50 qm zu. Die nachgebesserte aktuelle Neubauplanung (Oktober 2013) sieht nur 8 Wohnungen mit einer Größe von 50 qm vor (davon 4 ohne Balkon). Demgegenüber befinden sich in Elisa 18 kleine Wohnungen (32-43 qm). Weitere 10 alleinstehende Genossen, die in Elisa in größeren Wohnungen lebten, kämen als Rückkehrer evt. hinzu. Sollen zukünftig 28 Genossen in 8 Neubauwohnungen leben?

Quellen:

Gutachten Dittert & Reumschüssel vom 30.10.12 (Auftraggeber vhw. und die Mieterinitiative “Rettet Elisa!”) aufgrund der Vereinbarungen am Runden Tisch): „Gutachten zur Instandsetzung und Modernisierung des Wohnblocks „Am Elisabethgehölz“ in Varianten“ vom 31.10.12.

Gutachten Einemann vom 24.5.13 (Auftraggeber vhw):„Wohnanlage WE 23 und 24“

Unterlagen zum Wiederaufbau: Baubeschreibung von Ernst H. und Heinz Dorendorf vom 23.3.1950 (A.Vorbemerkung und Bauzustand); Grundrisse, in denen das originale Mauerwerk verzeichnet ist; Bauakte im Denkmalschutzamt Hamburg: Baulicher Zustand 1949; Fotografien aus der Zeit vor der Zerstörung im Vergleich zu solchen nach der Zerstörung sowie der bauliche Befund des heutigen Gebäudes.

Gutachten Ordemann vom 18.4.13 (Auftraggeber vhw): „Gutachterliche Stellungnahme, Bauvorhaben Wohnanlage Elisabethgehölz, Beurteilung der Standsicherheit für das vorhandene Gebäude und die eventuelle Sanierungsmaßnahme.“

 

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