Artikel in der taz vom 9.10.14 – Die vhw versucht mit nicht zutreffenden Behauptungen einen möglichen Denkmalschutz aushebeln und das Denkmalschutzamt läßt sich darauf ein?

Artikel der taz vom 9.10.14:   „Elisa findet Fürsprecher“

Der Artikel berichtet davon, dass der Abriss von Elisa nach wie vor umstritten ist und der Denkmalrat, die Architektenkammer sowie die Fritz-Schumacher-Gesellschaft sich gegen den Abriss ausgesprochen haben. Interessant finden wir zwei Punkte in dem Artikel: Die Aussage der vhw und des Pressesprechers des Denkmalschutzamtes.

RICHTIGSTELLUNG:

 1. Die vhw behauptet, die Gebäudesubstanz sei schlecht und eine Sanierung viel teurer als ein Abriss.

Damit impliziert sie, das Haus sei nicht sanierbar. Diese Aussagen sind unwahr!

Das umfangreiche Gutachten von 2012 (Dittert und Reumschüssel) kommt auf S. 113 zu dem Fazit: “Unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen, d.h. eine mindestens 25-jährige weitere Standzeit garantierende Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes, sind daher umfassende Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die baulichen Schäden sind durch die beschriebenen fachgerechten Sanierungsmaßnahmen behebbar.”

Die Forderung, alle Schäden auf einmal statt nacheinander zu beheben, geht auf die vhw zurück. Die Kosten einer Sanierung werden dadurch natürlich erheblich erhöht. Das Gutachten wurde, soweit wir wissen, zu einem Drittel von der Stadt Hamburg finanziert.

Nach unserer Information sind die absoluten Kosten einer Sanierung Elisas höchstens halb so hoch wie die eines Neubaus.

 2. Der Pressesprecher des Denkmalschutzamtes äußert offensichtlich, dass ein Denkmalschutz für Elisa keinen Sinn mache, denn er sagt: „Die Sanierungskosten wären dann so umfangreich, dass sie dem Eigentümer wirtschaftlich nicht zuzumuten wären.“

Das wundert uns. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der vhw um eine der großen Genossenschaften in Hamburg handelt, fragen wir:

Aufgrund welcher Kriterien kommt das Denkmalschutzamt zu dieser Aussage?

Hat das Denkmalschutzamt vorher sorgfältig geprüft, oder bedeutet diese Aussage eine Ergebnisvorwegnahme?

Wurde berücksichtigt, dass der Zustand des Hauses darauf beruht, dass die vhw als Eigentümerin jahrzehntelang nicht instandgehalten hat?

Wir erinnern uns zudem an Anfang 2013:

Nachdem das Dittert-Gutachten die Sanierbarkeit Elisas festgestellt hatte, war es nicht möglich, mit der vhw über eine Sanierungsmöglichkeit zu reden. Die vhw veränderte vielmehr nachträglich die Rahmenbedingungen und bestand jetzt darauf, Wohnungsgrundrisse zu ändern. Dies war zuvor mit der Zustimmung der vhw ausgeschlossen worden. Da Grundrissveränderungen einen großen Eingriff in die Struktur des Hauses bedeuten, würde dann der Bestandschutz entfallen und dadurch eine Sanierung teurer als ein Neubau werden.

Es ist aber nicht notwendig, die Wohnungsgrundrisse anzutasten, um eine sanierte Elisa wirtschaftlich betreiben zu können. Die Wohnungen konnten immer vermietet werden. Durch mögliche Wohnungszusammenlegungen kann ebenfalls Flexibililät in der Vermietung hergestellt werden.

 Will die vhw also, mit einer nicht zutreffenden Behauptung einen möglichen Denkmalschutz aushebeln?

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