Hamm – kein Denkmalschutz für Elisa
Mißverständliches ist zu klären:
Die Denkmalschutzfrage ist nicht vor Gericht geklärt worden. Das Oberverwaltungsgericht hat lediglich entschieden, dass Mieter einen Denkmalschutz nicht einklagen können. Es hat nicht über die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes entschieden.
Ob die Kündigungen der vhw rechtmäßig waren, ist bislang vor Gericht noch nicht geklärt. Auch verwundert, dass die Pressesprecherin der VHW, Frau Patzelt, von einer „Blockade gegen den genossenschaftlichen Gedanken“ spricht – hierzu siehe den Kommentar von einigen Mitgliedervertretern -, insbesondere, da die Bewohner der Wohnanlage zusammen mit anderen Bürgern just zu dem Zweck des Erhalts Elisas eine Genossenschaft gegründet haben. Dies ist also ein Irrtum.