Der Denkmal-Gutachter Dr. Geerd Dahms stuft Elisa als Denkmal ein.
Zitat aus dem Gutachten:
Die Erhaltung des Ensembles [...] liegt aus geschichtlichen Gründen und zur Bewahrung der städtebaulichen Eigenheiten des Stadtbildes nach § 4 (2) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse. Das Ensemble leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsgeschichte sowie zur Sozialgeschichte Hamburgs.
Deshalb kommt Herr Dahms zu dem Urteil:
Das Ensemble ist seit dem 01.05.2013 ein gesetzlich geschütztes Denkmal im Sinne des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes § 4 (1).