Artikel in der taz vom 10.11.2014

Elisa bleibt ungeschützt

Das Verwaltungsgericht hat nicht über die Denkmalwürdigkeit der Wohnanlage entschieden. Es hat die Klage abgewiesen, da Mieter – so die Rechtsauffassung des Gerichts – nicht berechtigt seinen, die Aufnahme in die Denkmalliste einzuklagen. Das könne nur der Eigentümer…

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