Dossier: Aktivitäten des Rechtsanwalts und CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Jörg Hamann im Zusammenhang mit dem Gebäude “Am Elisabethgehölz”

Mitgliedervertreter des Bezirks 5 der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G., die sich für den Erhalt Elisa einsetzen, werden von dem vhw-Rechtsanwalt und Bürgerschaftsabgeordneten Herrn Jörg Hamann auf verschiedene Weise angegangen:

  • Im Januar 2013 hat Herr Hamann einem Mitgliedervertreter, der beamteter Hochschullehrer ist, gegenüber mehrfach indirekt den Verdacht geäußert, der Beamte könne von ihm persönlich zu begleichende Akteneinsichtsgebühren seinem Dienstherrn in Rechnung gestellt haben. Sollte der Beamte keine ausreichende Erklärung erbringen, werde er der vhw empfehlen, sich an die zuständige Wissenschaftsbehörde und weitere öffentliche Einrichtungen zu wenden… Der Hochschullehrer arbeitete damals an einem genossenschaftskritischen Aufsatz.
  • Als dieser Aufsatz veröffentlicht wurde, behauptete Herr Hamann in mehreren Gerichtsverfahren, dieser sei zuvor einem renommierteren Verlag angeboten worden, der die Veröffentlichung jedoch “dankend abgelehnt” habe. Der betreffende Verlag hat dies dementiert.
  • Mehrere gewählte Mietervertreter, die sich gegen den Abriss des Gebäudes Am Elisabethgehölz ausgesprochen haben, hat Herr Hamann Anfang d. J. schriftlich unter der Überschrift ‚Ausschluss’ aufgefordert, “Ihre bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben und nicht länger gegen den Rück- und Neubau der Wohnanlage zu agieren ….” Dies könne sonst “zu rechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Abmahnung und einem Ausschluss aus der Genossenschaft führen. Darauf sollten Sie es nicht ankommen lassen”, sondern innerhalb weniger Tage mitteilen, “dass Sie Ihre Haltung geändert haben.”
  • Eine das Gebäude bewohnende Mitgliedervertreterin, die angekündigt hat, gegen ein von Herrn Hamann erstrittenes Räumungsurteil Berufung einzulegen, wurde von ihm geradezu in Mikrozeitabschnitten immer wieder mit erneuten Kündigungen, dem Ausschluss aus der Genossenschaft und sofortigen Vollstreckungsmaßnahmen (Doku hier) bedroht. Gleichfalls setzte Herr Hamann der Mieterin in diesen Schreiben i. d. R. zermürbend kurze Fristen “zur Stellungnahme”. Der mittellosen Mieterin wird so keine Chance gelassen, hinreichenden anwaltlichen Rat einzuholen. Ihr droht inzwischen Obdachlosigkeit.
  • Am 8. Dezember vergangenen Jahres hat Herr Hamann gegen eine weitere Mieterin des Gebäudes, einer 100-gradig schwerbehinderten alleinstehenden Rentnerin, Räumungsklage eingereicht. Das Amtsgericht hat der Dame diese Klage einen Tag vor Heilig Abend zugestellt. Für einen erfahrenen Rechtsanwalt dürfte dieser Zeitablauf annähernd vorhersehbar gewesen sein. Zugleich dürfte Herr Hamann gewusst haben, dass die Dame große Schwierigkeiten haben würde, über die Feiertage hinreichenden anwaltlichen Rat einzuholen und die gerichtlich gesetzten Fristen einzuhalten. Es gab aus unserer Sicht überhaupt keine Gründe, mit der Erhebung der Klage bis zum Ablauf der Feiertage zu warten.

Dass der Vorstand der VHW diese anwaltliche Vorgehensweise gutheißt, besonders die letztgenannte, halten wir für zweifelhaft. Immerhin hatte ein Vorstandsmitglied vor kurzem bekundet, es tue ihm persönlich weh, überhaupt gegen die Mieter seiner Genossenschaft vorzugehen zu müssen.
Freilich wäre die gesamte Kontroverse a priori nicht entstanden, wenn die vhw das Gebäude kontinuierlich in Stand gehalten und sich gemeinsam mit uns für die Eintragung in die Denkmalliste einschließlich Bereitstellung umfassender Fördermittel engagiert hätte.

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