Gastbeitrag: Gerichte erklären Mieterhöhung der VHW für unzulässig

Aus aktuellem Anlass ein Gastbeitrag des befreundeten VHW-Genossen Simon Raabe aus dem Nachbarblock Chapeaurougeweg 22-32/Curtiusweg 7-17, in dem sich die Genossen erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Mieterhöhung gewehrt haben.
Neben seiner Erfahrung mit den Methoden des Vorstandes zeigt sein Bericht auch, dass es sich lohnt gegen falsche Entschlüsse der Verwaltung vorzugehen. Wir danken Simon für seinen ausführlichen Bericht:


In mehreren Gerichtsprozessen haben Hamburger Gerichte das Verlangen der VHW nach einer Mieterhöhung für den Wohnblock Chapeaurougeweg / Curtiusweg in der vorhandenen Form als unzulässig beurteilt. Nach Willen der VHW sollte die Miete ab dem 01.01.2011 dort in einem solchen Maße angehoben werden, dass das monatliche Entgelt für einige Genossen sogar oberhalb des geltenden Mietenspiegels einzuordnen gewesen wäre. In mehreren Urteilen widersprachen sowohl das Amtsgericht Hamburg St.-Georg als auch letztlich das Landgericht Hamburg der Rechtsauffassung der VHW.

Wie die Genossen sich gegen die Mieterhöhung wehrten und warum das Verhalten der VHW mehr als fragwürdig erscheint lesen sie hier:
Mit Zugang des Mieterhöhungsverlangens schloss sich eine zweistellige Anzahl unzufriedener Nachbarn zusammen und verweigerte der VHW die Zustimmung zur Mieterhöhung, weil man die Mieterhöhung selbst als unzulässig erachtete und auch die Höhe der neuen Miete als überzogen betrachtete.
Die Kernaussage der VHW, die Miete zum 01.01.2011 anzuheben und hierzu den Wohnungszustand im Jahre 2008 von vor der Modernisierung als Bewertungsmaßstab zu verwenden und dies dann in den Mietenspiegel 2009 einzuordnen, erschien selbst den juristisch nur laienhaft bewanderten Nachbarn als unzulässig. Nicht jedoch der VHW. Dort hielt man auch nach umfangreichen Schriftwechseln unbeirrt an der eigenen Rechtsauffassung fest und bemühte sich nach Kräften, die ungehorsamen Nachbarn zur Folgsamkeit zu erziehen.
So erhielten alle Nachbarn, die sich am Widerstand beteiligten, einen wochenendlichen Anruf eines Rechtsanwaltes, der einleitungslos das Gespräch mit der Aufforderung zur persönlichen Stellungnahme eröffnete. Die Überraschung, von einer völlig unbekannten Person zu einem vertraulichen Sachverhalt eine verbindliche Frage am Telefon gestellt zu bekommen, könnte größer nicht sein. Die gebotene Form, nämlich sich vorzustellen, insbesondere in seiner Funktion als Mitglied der die VHW mittlerweile vertretenden Rechtsanwaltskanzlei, ließ der später auf Rückfrage von der Kanzlei als “Außendienstmitarbeiter” titulierte Jurist außer Acht.
Diese Vorgaben schienen der Überrumpelungstaktik gar zu hinderlich. Wir hätten doch die vorgeschriebene Form der rechtlichen Vertretungsanzeigung durch die Rechtsanwaltskanzlei vor jeglicher Verfahrensteilnahme der Kanzlei erwartet . Diese Vorgehensweise ordnet man eher zwielichtigen Inkassounternehmen zu, nicht aber einer eingetragenen Wohnungsbaugenossenschaft.

In den unweigerlich folgenden Gerichtsverfahren wurde die Rechtsauffassung der Genossen bestätigt. Allerdings sah auch jetzt die VHW keine Notwendigkeit zur Einsicht. Man ließ die Sache vor dem Landgericht Hamburg klären, das wiederum die Rechtsauffassung der Genossen bestätigte.
Das Verhalten der VHW wirft in dieser Sache eine Menge unerfreulicher Fragen auf:
Warum erkennt ein Laie, dass das Mieterhöhungsverlangen in dieser Form einfachsten logischen Grundsätzen und damit der Rechtsordnung widerspricht, nicht aber diejenigen, die sich beruflich in diesem Sachgebiet bewegen?
Diese Frage lässt lediglich zwei Antwortmöglichkeiten zu:

  1. Der Vorstand der VHW hat die Rechtslage nicht erkannt. Diese Möglichkeit würde die fachliche Kompetenz der VHW-Führung als zweifelhaft erscheinen lassen.
  2. Der Vorstand der VHW kannte zwar die Rechtslage, ignorierte sie aber.

Für uns als Genossen sind beide Varianten gleichermaßen schädlich und daher tadelnswert. Ein inkompetenter Vorstand wäre für eine sachgerechte Führung unserer Genossenschaft ungeeignet, ein Vorstand, der die Rechtslage und insbesondere die Interessen seiner Mitglieder missachtet könnte seine eigentliche Aufgabe, nämlich die Interessen seiner Auftraggeber wahrzunehmen nicht verfolgen, indem er sie ignoriert.
Ist das Handeln der VHW noch satzungskonform, wenn Mieten oberhalb des Mietenspiegels verlangt werden?

Der ureigenste Gründungszweck einer Wohnungsbaugenossenschaft ist die günstige Vergabe von Wohnraum, in unserer Satzung in §2 formuliert. Mieten, die denen des freien Marktes entsprechen oder sogar noch darüber liegen, erfüllen diese Vorgabe auf keinen Fall. Warum sollte jemand Genossenschaftsmitglied werden , wenn die Mitgliedschaft keine Vorteile böte?

Immerhin hat jedes Genossenschaftsmitlied Anteile der Genossenschaft erworben, im Vertrauen darauf, dass sie satzungsgemäß eingesetzt werden. Dieses Vertrauen wird durch die vorhandenen Beträge oberhalb des marktüblichen Wertes deutlich verletzt.
Der Vorgang an sich weist eine absurde Missbildung der Machtverhältnisse innerhalb der VHW auf. Diejenigen, deren Wille eigentlich den Kurs der Genossenschaft bestimmen sollte, müssen ihre Vorstellungen gerichtlich einklagen. Der Vorstand sollte aufgrund dieser Umstände sein Vorgehen auf satzungsmäßigen Einklang überprüfen. Wenn Prozesse verloren gehen, ist die Verfehlung satzungsgemäßen Verhaltens eindeutig gegeben.
Zudem bedeutet die Prozessfreudigkeit der VHW eine wirtschaftliche Belastung der genossenschaftlichen Gemeinschaft, die insbesondere aufgrund ihrer offensichtlichen Vermeidbarkeit durch sachkundige Beurteilung oder Beachtung der Rechtsordnung vermieden werden könnten.

Leider lässt sich keine Einsicht des Vorstandes erkennen. Die Form der von der VHW gewählten Kommunikation ist durch eine Mischung aus Unvollständigkeit und verzerrter Darstellung geprägt, die dem Adressaten ein falsches Bild der Umstände liefert. Rhetorisch betrachtet sicherlich meisterhaft, aber kaum als die gebotene sachliche Information der Genossenschaftsmitglieder tauglich. So wird beispielsweise großzügig die Erläuterung der eigenen Postion angeboten, dass jedoch keine Erläuterung sondern eine Modifizierung des Vorgehens angebracht sein könnte, wird niemals eingestanden. Im Zweifel wird Unverständnis der von Mieterseite dargelegten Ausführungen vorgetäuscht, auch wenn diese Dinge einfachste für jedermann nachvollziehbare Zusammenhänge behandeln.

So steht auch das letzte Schreiben der VHW bezüglich der verlorenen Gerichtsverfahren in bester Tradition dieses Vorgehens: Aus annähernd ein Dutzend Gerichtsverfahren bastelt sich der Vorstand folgenden Sachverhalt: “ In einem vereinzelten Urteil hat ein Gericht die Mieterhöhung vom 01.01.2011 für unzulässig erklärt. Um Sie nicht zu benachteiligen und aus Gleichbehandlungsgründen, nehmen wir die Mieterhöhung zurück und werden die damit überzahlten Beträge mit dem Mieteinzug für Februar 2012 verrechnen.” Der eigentliche Vorgang, nämlich der vergebliche Versuch Genossen durch gerichtliche Prozesse einzuschüchtern und so zur Duldung von rechtlich zweifelhaften Vorgehen zu erziehen, wird erfolgreich verschleiert. Die Rücknahme der Mieterhöhung für den Wohnblock Chapeaurougeweg / Curtiusweg für alle Mieter kam durch den Druck des Mietervereins auf die VHW zustande. Insbesondere die unverändert vorherrschende verzerrte Darstellung des Sachverhaltes und jegliches Fehlen einer gebotenen Entschuldigung lassen für die Zukunft keinerlei Veränderung erwarten.

Es darf nicht sein, dass der VHW – Vorstand in derartiger Weise die elementaren Interessen der Mitglieder vernachlässigt. In unserer Satzung ist der genossenschaftliche Zweck der günstigen Wohnraumvergabe deshalb gemäß seiner Bedeutung an vorgelagerter Stelle zu finden. Er bindet den Vorstand in seinen Zielen und ist zweifellos deutlich verfehlt, wenn er noch nicht einmal gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Es steht dem Vorstand nicht zu, dieses Ziel abzuändern und die Prioritäten zu verschieben. Wir erwarten, dass die Interessen der Genossen wieder in den Mittelpunkt gestellt werden und ihr mehrjährige Vernachlässigung – die sich aktuell wieder einmal am Fall des vom Abriss bedrohten Wohnblocks Am Elisabethgehölz/Chapeaurougeweg/Curtiusweg zeigt – ein Ende findet.

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20 Antworten auf Gastbeitrag: Gerichte erklären Mieterhöhung der VHW für unzulässig

  1. Herr Scherf sagt:

    sehr guter Artikel !
    Bitte beachten:
    Die betroffenen Mitglieder haben das Recht nach BGB die
    entstandenen Auslagen und Gerichtskosten nebst Telekommunikationsauslagen von der VHW zurückzufordern.
    Also Kostennote an die VHW senden ……
    und darüber nachdenken wer bei der nächsten Vertreterwahl gewählt werden soll
    und zur Wahl gehen!

  2. Herr Raabe sagt:

    Liebe Vertreter unseres Wahlbezirks Hamm,
    wo waren Sie als die VHW uns auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung verklagte, die jetzt zurückgenommen werden musste?! Wo waren Sie, als die Bezirkspolitik mit den Bewohnern über den Abriss des Elisabethgehölzes im Rauhen Haus diskutierte?! Sie haben uns im Stich gelassen und nun kandidieren einige von Ihnen wieder für die Vertreterwahl? Als wir Sie brauchten, waren Sie nicht greifbar und die Müllplatzbeleuchtung, auf deren Einrichtung Sie so stolz in der Mitgliederzeitung hinweisen, war für diejenigen, die ein Gerichtsverfahren durchstehen mussten oder um das Dach über ihrem Kopf fürchten, sicher nicht ganz so bedeutend. Es wäre doch ratsam zu überlegen, ob Sie die Grundvoraussetzung, die Sorgen und Wünsche Ihrer Nachbarn im Entscheidungsgremium der VHW vorzutragen und zu vertreten, besitzen!

    • Susann Ofori sagt:

      Sehr geehrter Herr Raabe,
      nun hätte ich sehr gerne an den von Ihnen aufgeführten Veranstaltungen teilgenommen und frage Sie nun: Warum haben Sie uns nicht ins Boot geholt? und es drängt sich mir eine weitere Frage auf: Wo waren Sie in den letzten Jahren als es auch schon Mitglieder Interessen zu vertreten galt?
      Sie mögen unsere kleinen Erfolge in Frage stellen jedoch ist etwas tut mehr als nichts tun.
      Herzliche Grüße
      Susann Ofori
      Mitgliedervertreterin ImWahlbezirk

    • Arnold Onken-Lüdicke sagt:

      Sehr geehrter Herr Raabe,
      ich möchte Ihnen zur Wahl als Vertreter gratulieren. Nun können Sie ja beweisen, dass Sie die “Grundvoraussetzungen ” für das Amt mitbringen.
      Betrachten Sie diese Äußerung bitte nicht als ” Nachhacken”, aber es grenzt schon an den Gipfel der Unhöflichkeit ,wie Sie sich über die ehemaligen Vertreter unseres Wahlkreises äußern. Durch Gespräche weiß ich wie viele
      Genossen durch Ihre Herabwürdigung in obiger Darstellung von ehemaligen Vertretern angesprochen wurden.
      Ich will kein schlechter Verlierer sein, finde es aber bedauerlich, dass einige Bereiche unseres Bezirkes nicht mehr in der Vertreterversammlung vertreten sind.
      Mit genossenschaftlichen Grüssen
      A. Onken-Lüdicke

      • Raabe sagt:

        Sehr geehrter Herr Onken -Lüdicke,
        vielen Dank für Ihre Glückwünsche zu unserer Wahl. Ich habe Sie kritisiert, das sollte in einer Demokratie bei gewählten Vertretern doch erlaubt sein.
        Wir sollten uns alle dem Willen unserer Wähler beugen, auch wenn das für den einen oder anderen von uns schmerzlich ist.
        Das Wahlergebnis zeigt uns, was die Mehrheit der Genossen wünscht.
        Mit freundlichen Grüßen
        Raabe

        • Arnold Onken-Lüdicke sagt:

          Sehr geehrter Herr Raabe,
          vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube nicht, dass wir wissen “was die Mehrheit der Genossen wünscht”. Von
          15198 Wahlberechtigten haben leider nur 3660 gewählt.
          Im Wahlkreis 5 lag die Wahlbeteiligung auch nicht wesentlich über den Ergebnissen früherer Wahlen.
          In Zukunft sollten wir unsere Diskussionen aber an anderer Stelle führen und nicht dieses Forum nutzen. Davon hat die Rettet Elisa Gruppe nichts. Es bietet sich ja der Mitgliederbereich der vhw an.
          Schönes Wochenende
          A. Onken-Lüdicke

  3. Michael Bertram vhw sagt:

    Sehr geehrter Herr Raabe,

    ich habe einige Zeit überlegt, ob ich auf Ihren emotionalen Eintrag reagieren soll. Da Sie jedoch in Ihre Kritik an dem Verhalten der Genossenschaft auch die aktuellen Mitgliedervertreter mit einbeziehen, möchte ich die Aussagen nicht einfach im Raum stehen lassen.

    Die Mitgliedervertreter haben nach der Satzung der Genossenschaft einen klar definierten Auftrag. Sie werden durch die Mitglieder gewählt und üben gemeinschaftlich in der Vertreterversammlung die Rechte der Mitglieder aus (§13, 1), Die Zuständigkeit der Vertreterversammlung wiederum ist in § 35 der Satzung abschließend geregelt. Eine Einbindung der Mitgliedervertreter in das operative Geschäft ist satzungsmäßig nicht vorgesehen.

    Unabhängig davon haben Ihre Mitgliedervertreter an diversen Veranstaltungen mit den Mitgliedern aus dem Elisabethgehölz teilgenommen. Sie nahmen auch an der nachfolgenden Veranstaltung beim Mieterverein zu Hamburg teil und boten dort an, die Kommunikation mit der Genossenschaft zu unterstützen. Leider war der Kompetenzbereich der Vertreter nicht allen bewusst und man betrachtete sie eher als Vertreter der Verwaltung und lehnte ihre Unterstützung ab. Gab es danach weitere Einladungen zu Veranstaltungen an die Vertreter? Ich glaube nicht.

    Ehrenamtliches Engagement, und dazu gehört auch das Vertreteramt, findet in unserer Gesellschaft zunehmend weniger Unterstützung und Akzeptanz. Daher begrüßen wir ausdrücklich jede Form des Mitwirkens im Interesse unserer Genossenschaft. So bot sich zum Beispiel bei den Quartierstammtischen, zu denen wir im Februar diesen Jahres alle Mitglieder eingeladen hatten, die Möglichkeit, direkt mit dem Vorstand, mir und den anwesenden Mitgliedervertretern über aktuelle Themen der Genossenschaft zu diskutieren. Hiervon wurde in den meisten Quartieren auch ausgiebig Gebrauch gemacht und es gab einen regen Austausch. Erfreulich ist, dass sich eine Vielzahl von Mitgliedern (wieder) bereit erklärt hat, als Vertreter zu kandidieren und die Genossenschaft langfristig zu unterstützen.

    Mit genossenschaftlichem Gruß
    Michael Bertram

  4. Sabine Otto sagt:

    Hallo Herr Bertram,

    ich glaube sie haben da etwas durcheinander gebracht.

    Ich habe lediglich auf der 1. Veranstaltung einige Vertreter gesehen, danach nicht mehr.
    Und Lustig ist, es geht vielen anderen Mietern auch so… Also wo waren sie denn?
    Es wäre ja sehr schön gewesen, wenn diese sich zu erkennen gegeben hätten, mit uns einen Dialog gesucht hätten, oder vermittelnd tätig geworden wären.
    Ein Schelm, der bei der permanenten Abwesenheit der Vertreter denkt, dass diese doch der Linie der VHW zugeneigt wären.

    Beste Grüße und schöne Ostern
    Sabine Otto, Ini “Rettet Elisa”

    • Michael Bertram vhw sagt:

      Hallo Frau Otto,

      ich bringe da nichts durcheinander. Schließlich habe ich an allen 4 Veranstaltungen teilgenommen und weiß auch, dass mindestens zwei Mitgliedervertreter an der ersten Veranstaltung beim Mieterverein teilgenommen haben.

      Schelmenhaft ist allerdings, wenn die Veröffentlichung meines Beitrags knapp 24 Stunden dauert und Ihre Antwort darauf nur wenige Minuten.

      Ebenfalls beste Grüße und schöne Ostern
      Michael Bertram

    • Susann Ofori sagt:

      Sehr geehrte Frau Otto,
      ich muß Ihnen recht geben, wir waren lediglich auf der ersten Veranstaltung des Mieterbundes zugegen und bei dieser Veranstaltung waren 5 Vertreter aus dem Wahlkreis Hamm anwesend. Zu dieser Veranstaltung wurden wir direkt vom Mieterverein eingeladen, was bei allen folgenden Veranstaltungen ausblieb.
      Ihnen wird auf dieser Veranstaltung nicht entgangen sein , dass es von Seiten des Mietervereins Vorwürfe gegen uns Vertreter gab, wir würden hier nur als “Handlanger” der VHW sitzen, was dem Vertrauen untereinander sicher nicht zuträglich war. Wir haben uns gegen diese Aussage verwehrt, was m.E. zu keiner weiteren Einladung unsererseits führte. Also, wir waren präsent aber sind wir auch erwünscht?
      Herzliche Grüße
      Susann Ofori

  5. Herr Raabe sagt:

    Sehr geehrter Herr Bertram,
    mein emotionaler Beitrag beruht auf Fakten. Als die VHW es für angemessen hielt, Mieten an der Obergrenze des Mietspiegels oder gar darüber zu verlangen, haben wir uns an alle Vertreter unseres Wahlbezirks einzeln gewendet. Alle haben sich für nicht zuständig erklärt. Niemand unserer derzeitigen Vertreter aus dem Wahlbezirk Hamm hat bei den Gerichtsverfahren bezüglich der Mieterhöhungen vermittelt. Einige von uns haben eben diese Vertreter im Vertrauen darauf gewählt, von ihnen in der Vertreterversammlung angemessen vertreten zu werden. Keiner dieser Vertreter hat sich überhaupt zu dieser Sache zu Wort gemeldet. Wo ist dort Engagement zu entdecken? Ich meine, alle Genossen sollten gerade im Hinblick auf die anstehende Vertreterwahl über dieses Verhalten informiert werden. Es wäre doch schade, wenn wir unsere Stimmen denjenigen geben, die sich nicht nach unseren Wünschen engagieren.
    Elementar sollte für die Verwaltung die Beachtung der Genossenschaftssatzung sein, insbesondere der §2. Alle Genossen haben eine Einlage geleistet im Vertrauen darauf, dass sie satzungsgemäß verwendet wird, hierzu zählt explizit die günstige Wohnraumvergabe, die die VHW-Verwaltung im Auftrag der Genossen sicherzustellen hat. Mieten an der Grenze des gesetzlich Zulässigen bzw. der Abriss eines Wohnblocks mit anschließendem Neubau mit nahezu dreifach höherer Miete sind unstreitig nicht zweckmäßig im Sinne der Satzung und nicht im Sinne der Genossen. Die Genossenschaftsvertreter haben in Ihrer Kontrollfunktion das satzungsgemäße Vorgehen der Verwaltung zu überwachen. Es wäre also angemessen gewesen, von den Vertretern in dieser Sache Engagement zu erwarten.
    Sie können an der Liste der Vertreterkandidaten erkennen, dass viele Genossen unzufrieden mit der jetztigen Situation sind.
    Ich rufe alle Genossen dazu auf, sich an der Wahl zu beteiligen und uns mit Ihren Stimmen die Gelegenheit zu geben, die Interessen des Wahlbezirks Hamm innerhalb der Genossenschaft präsentieren und durchsetzen zu dürfen.
    Ich wünsche allen Mitgliedern der VHW-Verwaltung und allen Genossen sonnige Ostertage!
    Simon Raabe

    • Susann Ofori sagt:

      Sehr geehrter Herr Raabe,
      ich möchte an dieser Stelle kurz auf Ihren Vorwurf des “nicht aktiven Vermitteln ” von Seiten der Mitgliedervertreter bei der Problematik Mieterhöhung eingehen. Sie schreiben in Ihrem Bericht das jeder Vertreter in unserem Wahlbezirk von Ihnen angesprochen wurde, nur leider hat sich bei mir niemand gemeldet, lediglich Herr Onken hat von einer Kontaktaufnahme berichtet. Sie haben jederzeit die Möglichkeit unsere Kontakdaten über die VHW zu erfahren, um mit uns in einen Dialog zu treten. Dies wurde bisher jedoch nur von zwei Mitgliedern in Anspruch genommen und in diesen Fällen ging es nicht um Mieterhöhung.
      Nun möchte ich Sie an dieser Stelle lediglich um eine sachliche und faire Berichterstaatung bitten und verbleibe mit herzlichen Grüßen.
      Susann Ofori
      Mietgliedervertreterin in Ihrem Wahlbezirk

  6. Sabine Otto sagt:

    Hallo Herr Bertram,
    wenngleich ich das Medium unseres Meinungsaustausches fragwürdig finde, so möchte ich dennoch ein letztes Mal auf Ihren emotionalen Kommentar eingehen.

    Wie in Ihrem vorherigen Kommentar ja auch schon angesprochen, sind ehrenamtliche Tätigkeiten keine Selbstverständlichkeit. Auch die „Rettet Elisa“ Seite wird ehrenamtlich betreut, das führt dazu das Kommentare auf unserer Seite, „sichtbar“ werden, wenn die Zeit für ein ehrenamtliches Engagement es zulässt.
    Was die Anwesenheit der Vertreter betrifft, so haben Sie es ja genau wie ich es geschrieben habe bestätigt. Nämlich: Die Vertreter waren 4x auf den „Erst-Veranstaltungen“ da.
    Also, für jeden Mieter einmal zu sehen, (es sei denn, ein Mieter hat zweimal an der selben Veranstaltung teilgenommen) dann beim Mietverein einmal.
    Das bedeutet, zweimal Anwesend (aber nicht präsent). Das ist eindeutig zu wenig!
    Abschließend möchte ich klarstellen, dass Sie auf einen Kommentar eines Besuchers unserer Seite geantwortet haben. Die Ini „Rettet Elisa“ hat sich keineswegs über die Vertreter geäußert, wird aber zunehmend von Ihnen kritisiert.
    Beste Grüße Sabine Otto

  7. Arnold Onken-Lüdicke sagt:

    Sehr geehrte Frau Otto,
    ich habe bereits eine Mail an dieses Forum geschrieben. diese wurde aber nicht freigegeben. Ich möchte gern ein paar Anmerkungen zu obigen Beiträgen machen.
    1) Mitte März 2011 bekam ich einen Anruf von Herrn Raabe. wir führten ein ca 20-minütiges Gespräch, indem Herr Raabe mir von den Mietpreiserhöhungen berichtete. Wie vereinbart ließ Herr Raabe mir seinen Schriftverkehr mit der Vhw zukommen. Die Unterlagen habe ich ihm zurückgeschickt. In dem oben erwähnten Telefongespräch riet ich Herrn Raabe sich juristisch vom Mieterbund oder Mieter helfen Mietern beraten zu lassen. In einer Mail vom 24.03.2011 teilte ich Herrn Raabe mit, dass ich ihm leider nicht weiterhelfen kann, da dies nicht meine Aufgabe ist.
    2.) Auf der Versammlung mit dem Mieterbund war ich zugegen. Dort habe ich mich mit Addressangabe ebenso vorgestellt wie Frau Ofori. Ich habe diese Versammlung aufmerksam verfolgt und mir eine Meinung gebildet. Zu weiteren Treffen wurde ich nicht eingeladen. Sie können aber sicher sein, dass ich zur Situation der Elisa-Gruppe weitere Gespräche geführt habe.
    3.) Was mir nicht gefällt sind ein anonymes Schreiben mit nicht angemessenem Ton, das gegen die Genossenschaft gerichtet war,in meinem Briefkasten und persönliche Angriffe gegen die gegenwärtigen Vertreter. Wir haben unser Ehrenamt im Rahmen unserer Möglichkeiten und satzungsgemäß gerne wahrgenommen.
    Mein Verhältnis zur Vhw betrachte ich als sachlich und angemessen.

    Ich wünsche Ihnen und allen Genossen schöne Feiertage und hoffe, dass für alle eine tragbare Lösung gefunden wird.
    Arnold Onken-Lüdicke

  8. Sabine Otto sagt:

    Hallo Herr Onken-Lüdeke,
    leider haben Sie einen Anwendungsfehler gemacht, weswegen ihr letzter Bericht nicht
    veröffentlicht würde. Der Ini böse Absichten zu unterstellen ist nicht fair. Und da wir ja nun bei dem Thema sind möchte ich Ihnen mitteilen das Ihre Vorgehensweise sehr fragwürdig und bedenklich ist.
    Ich fasse mal zusammen:
    Die Wahl der Vertreter steht an. Daraufhin haben sich einige Mieter zusammengeschlossen und ein Wahl-werbe-Schreiben zusammengestellt und verteilt (auf dem nicht nur Ini-Mitglieder sind). Auf dem Schreiben ist überhaupt kein Vermerk auf die Ini „Rettet Elisa“, Nichts! Jemand der Kandidaten hat sich negativ, zu den bisherigen Vertretern geäußert. (Es was niemand aus der Ini)
    Und dann haben Sie darauf reagiert in dem Sie öffentlich die Ini angegriffen haben, außerdem stellen sie Behauptungen auf, statt Tatsachen zu formulieren. Was bitte für ein Anonymes Schreiben und persönliche Angriffe? Also, das geht doch alles ein bisschen zu weit. Bitte setzen Sie sich persönlich mit den Menschen auseinander und vermeiden Sie derartige Kommentare und Äußerungen in der Öffentlichkeit.
    Sie schreiben: Sie können aber sicher sein, dass ich zur Situation der Elisa-Gruppe weitere Gespräche geführt habe.
    Was meinen Sie denn damit? Mit der Ini jedenfalls wurden keine Gespräche geführt.
    Sehr geehrter Herr Onken-Lüdeke, auf unserer Seite finden Sie Kontaktdaten und Telefonnummern, wir haben auch Sprechzeiten in unserem Ini-Büro, diese sind: Mi. von 18.00 bis 19.30 und Fr. 20.00 bis 21.00 Uhr. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch und verbleibe mit besten Grüßen
    Sabine Otto

    • Arnold Onken-Lüdicke sagt:

      Sehr geehrte Frau Otto,
      Ihre Antwort auf mein Schreiben nehme ich zur Kenntnis. Befremden löst bei mir allerdings der Stil des Briefes aus.
      Es liegt mir fern der Initiative böse Absichten zu unterstellen. Im Gegenteil, ich habe Respekt vor dem Engagement der Initiative.
      Sie schreiben niemand aus der Initiative hätte sich negativ über die Vertreter in dem Kandidatenflyer geäußert. Aber ein mit der Initiative “befreundetes Mitglied” hat es in dem Flyer getan . Dazu habe ich mich geäußert.
      Womit habe ich die Ini öffentlich kritisiert? Gern setze ich mich persönlich und mit den Menschen auseinander. Nehme aber auf öffentliche Kritik auch öffentlich Stellung.
      Das anonyme Schreiben mit falschen Behauptungen, war am 27.9.2011 in meinem Briefkasten. Überschrift: “Kein Abriss am Elisabethgehölz”. Ich habe nicht behauptet, dass dieses Schreiben von Ihnen stammt. Sehr geehrte Frau Otto überlassen Sie es bitte mir ob ich mich öffentlich äußere. Ich habe mir keine Vorwürfe zu machen.
      Ich habe auch nicht behauptet,dass ich mit Ihnen Gespräche geführt habe. Ich habe aber mit Mitarbeitern der Vhw u.a. über Vorwürfe, dass älterere Mitglieder aus ihren Wohnungen vertrieben werden gesprochen . Von Vertreibung kann meiner Meinung nach keine Rede sein.
      Ich kann hier nur noch einmal wiederholen, dass ich als Vertreter an die Satzung gebunden bin, zum Wohle der Mitglieder und der Genossenschaft im Ganzen.
      Hochachtungsvoll
      Arnold Onken-Lüdicke

      Ps. Die falsche Schreibweise meines Namens ist sicher unbeabsichtigt.

      • Philipp Jung sagt:

        Sehr geehrter Herr Onken-Lüdicke,

        wenn Sie sich durch den Wahlwerbeflyer ungerecht behandelt fühlen, dann tut mir das persönlich leid und ich möchte Ihnen versichern, dass das nicht beabsichtigt ist.

        Der Flyer enthält die Vorstellungstexte von 11 Kandidaten, zu denen wir zum Zeitpunkt der Erstellung Kontakt hatten.
        Einer der Kandidaten schreibt darin in einem Nebensatz: “..weil die jetzigen Vertreter uns damals im Stich ließen.”
        Beim Korrekturlesen vor dem Druck ist leider keinem die Brisanz dieses Satzes im Kontext der ebenfalls genannten Vorwürfe an die Verwaltung aufgefallen.

        Wenn Sie sagen, dass Sie Ihren satzungsgemäßen Pflichten nachgekommen sind, dann glaube ich das. Es wurden jedoch durch die Verwaltung bei uns im Quartier mehrere Entscheidungen getroffen, die in einer Genossenschaft so nicht vorkommen sollten. Als Vertreter stehen Sie leider genau zwischen diesen beiden “Fronten”.

        Unsere Vorwürfe an die Verwaltung, dem satzungsgemäßen Auftrag nicht nachzukommen, bestehen nach wie vor. Die zahlreichen Fernsehinterviews – gerade mit den älteren Menschen – vermitteln einen Eindruck davon.
        Bis jetzt ist es noch nicht zu einem Konsens zwischen der Initiative und der Verwaltung gekommen.

        Ich hoffe, dass nach Ihrer Stellungnahme die Voraussetzungen für eine ausgeglichene Meinungsbildung gegeben sind und einige Punkte geklärt werden konnten.

        Wenn Sie wünschen, können wir weitere Punkte auch in einem persönlichen Gespräch klären. Sie erreichen alle Mitglieder der Initiative unkompliziert über unser Kontaktformular.

        Mit freundlichen Grüßen,

        Philipp Jung

        • Arnold Onken-Lüdicke sagt:

          Sehr geehrter Herr Jung,
          ich möchte mich für Ihren Beitrag bedanken. Er zeigt mir, dass ein fairer Umgang miteinander möglich ist.
          Aus persönlichen Gründen kann ich an dem heutigen Mietertreffen leider nicht teilnehmen. Ich bitte dafür um Verständnis.
          Ich würde mich über Einladungen zu weiteren Veranstaltungenen freuen. Meine e-mail Adresse haben Sie ja.
          Mit freundlichen Grüssen
          Arnold Onken-Lüdicke

  9. Philipp Jung sagt:

    Sehr geehrter Herr Onken-Lüdicke,

    Ihre Mail vom 29.3. haben Sie über das Kontaktformular an uns geschickt. Solche Kontaktanfragen betrachten wir grundsätzlich als vertraulich und nicht öffentlich, was der Grund ist weswegen sie nicht extra veröffentlicht wurde. Wie Sie an Ihrem freigeschalteten Kommentar sehen, veröffentlichen wir auch kritische Meinungen und sind für einen konstruktiven Dialog offen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Philipp Jung

    • Arnold Onken-Lüdicke sagt:

      Sehr geehrter Herr Jung,
      vielen Dank für diese sachliche Information. Mir war nicht bewußt, dass ich nicht das richtige Formular benutzt habe. Vielen Dank, dass sie meinen zweiten Beitrag freigestellt haben.
      Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Ostermontag.
      Mit genossenschaftlichem Gruß
      Arnold Onken-Lüdicke

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