Wiederholung der Vertreterwahl: Geld verschwenden oder notwendig?

Um auch langfristig etwas in der Genossenschaft zu bewegen haben sich einige Bewohner von “Elisa” als Kandidaten bei der aktuell stattfindenden Vertreterwahl aufstellen lassen.

Zu Anfang sah es nach einem normalen Wahlablauf aus. Es verwunderte lediglich, dass zu den Kandidaten dem Namen nach ein Mitarbeiter der VHW gehörte und darüber hinaus diverse Wahlregularien nicht vorgesehen waren.
Um den 24. März herum trafen die Wahllisten per Post ein. Etwas erstaunt nahmen wir die recht unpersönlichen Kandidatenlisten und anonymen Rücksendeumschläge zur Kenntnis. Ein Nachbar mit juristischer Ausbildung wollte die Richtigkeit dieses Vorgehens nachprüfen und fand Hinweise auf einige formale Fehler bei der Durchführung der Wahl!

Um ein juristisch fehlerhaftes Wahlverfahren und daraus möglicherweise resultierende Probleme zu vermeiden, schickte er seine recherchierten Ergebnisse zusammen mit Hinweisen auf Referenzurteile an den Vorstand. Gleichzeitig fragte er nach, ob er an der Auszählung teilhaben könne, um sich von der Richtigkeit der Durchführung zu überzeugen.

Drei Tage später wurden wir von der Mitteilung überrascht, dass sich der Wahlvorstand aufgrund dieser Bedenken entschieden hatte, die gesamte Durchführung der Stimmabgabe für alle 15.500 Mitglieder zu wiederholen.

Es stellte sich hier die Frage, reagierte der Vorstand nun pflichtbewusst oder was sind die Motive, für eine solche Entscheidung?

In einem Informationsschreiben zur Wahlwiederholung an alle Mitglieder teilte die vhw mit:

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Der Vorstand schreibt also, er teilt die juristischen Bedenken nicht, aber trotz dass er die Bedenken nicht teilt, will er die Stimmabgabe wiederholen!
Zudem wird die Verpflichtung der Genossenschaft zur Einhaltung formaler Vorgaben mit einer schwammigen Einschätzung der Ehrlichkeit der Mitglieder vermischt.

Der Vorstand übergeht dabei den wichtigsten Punkt kommentarlos: Auch ehrliche Mitglieder haben das Recht auf ein juristisch einwandfreies Wahlverfahren!

Eine professionelle Reaktion auf die Einwände zur Wahl wäre gewesen:
1. Der Vorstand erkennt die Bedenken an, kommuniziert dieses sachlich und wiederholt die Wahl.
oder
2. Der Vorstand setzt sich mit den Bedenken inhaltlich auseinander und setzt die Wahl fort.

Keine dieser Varianten wurde vom Vorstand umgesetzt.

Fazit: Bleibt zu hoffen, dass der neue Wahlgang einwandfrei abläuft und die VHW-Verwaltung das Geld der Genossenschaft nicht noch einmal unnötig ausgibt.

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Eine Antwort auf Wiederholung der Vertreterwahl: Geld verschwenden oder notwendig?

  1. Günter Felix Beyer sagt:

    Hallo,
    ich bin seit über 7 Jahren Genossenschaftsmitglied und habe genau das in einem Schreiben an die VHW vor zwei Wochen (im Zusammenhang mit einer anderen Sache) beanstandet bzw. so argumentiert wie Ihr. Diese Formulierung nach dem Motto “Wir sind ehrlich, die anderen vielleicht aber nicht” hat mich sehr gestört, und das habe ich die VHW auch wissen lassen.
    Einen schönen Gruß

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